Wie Autobahnen bei uns gebaut werden sollen, ist recht übersichtlich in den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen nachzulesen. Dort ist in der Entwurfsklasse 1 (Fernautobahn/Überregionalautobahn) ersichtlich, dass eine vierspurige Autobahn nach RQ 31 einen Standardquerschnitt von 31 m umfasst. Demgegenüber hat nach Entwurfsklasse 2 eine autobahnähnliche Straße nach RQ 28 einen Querschnitt von 28 m. Bei diesem Querschnitt handelt es sich, wie man den Abbildungen entnehmen kann, um den befestigten Teil der Straße.
Wenn wir von einer Autobahn sprechen, wird uns oft entgegengehalten, dass es sich im Fall der Osttangente nur um eine autobahn-ähnliche Straße handelt und die würde ja wesentlich unproblematischer sein. Wie man aber sieht, beträgt der Unterschied nur 3 m, also ca. 10 %. Da dieser Unterschied nicht ins Gewicht fällt, sprechen wir weiterhin von einer Autobahn.
Wie gravierend diese Planung in unsere Umgebung eingreift, ergibt sich auch aus der Abschätzung des Flächenverbrauchs sowie aus der Betrachtung, wieviele Landwirte dementsprechend ihre Erwerbsgrundlage verlieren werden.