Archiv der Kategorie: Nachrichten zur Mobilität

Interessante Meldungen aus den Medien zu allen Fragen der Mobilität

Tesla boykottieren?

Teslas sind nur vordergründig umweltschonend und Teil einer dringend notwendigen Mobilitätswende. Sie sind groß und schwer,  So wiegt der monströse Cyber-Truck mehr als 3 Tonnen, doppelt so viel wie ein Zoe von Renault. Und, wie sich jetzt gerade zeigt, unterstützt der Chef von Tesla, Elon Musk, ganz offen die AfD, die den Klimawandel leugnet und Umweltschutz nur dann möchte, wenn es die Ökonomie zulässt. Ganz abgesehen von den faschistischen Ansichten der Partei. Das sollte man überlegen, wenn man einen Tesla kaufen möchte.

Die Natur wehrt sich auf ihre eigene Weise, wie dieses eindrucksvolle Video über Waschbären zeigt.

Einladung Mobilitätspolitik der Grünen mit AKO

 

Einladung zu einer Info-Veranstaltung der Grünen zum Thema Mobilität in Kissing. Markus Büchler ist verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion und ein hervorragender Kenner der Materie. Er hat uns schon vor Ort beim Widerstand gegen die Osttangente unterstützt.

Unser Gründungsmitglied und Beirat Josef Metzger wird zum Thema Osttangente  berichten.

Novelle Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Kürzlich wurden das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die zugehörige Straßenverkehrsordnung (StVO) reformiert. Ein großer Erfolg der Ampelregierung. Entscheidend trug dazu die Initiative „Lebensfreundliche Städte und Gemeinen“ von mehr als 1.000 Kommunen bei. Deren Ziel war es, die Straßenverkehrsgesetzgebung so zu ändern, dass die Gemeinden menschenfreundlicher und sicherer gestaltet werden können. Auch Gemeinden aus unserem Landkreis wie z.B. Mering, Kissing und Friedberg sind dieser Initiative beigetreten. Wir geben hier die wichtigsten Änderungen wieder, die auch unseren Gemeinden die Möglichkeit bieten, sicherer und komfortabler für Radfahrende und Fußgänger zu werden und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

  • Bisher gaben das StVG und die StVO vor, dass allein die Leichtigkeit des Verkehrs (damit ist der Autoverkehr gemeint) Vorrang hat. Damit wurden oft Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr abgelehnt. Sicherheitsaspekte wurden nur dann berücksichtigt, wenn es an den entsprechenden Stellen bereits schwere Unfälle gegeben hat.
  • Jetzt kommt hinzu, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine Unfallhäufung nachzuweisen.
  • Weiterhin können neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch Verbesserungen des Schutzes der Umwelt Klimaschutz, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung als Begründung für Maßnahmen herangezogen werden.
  • Bisher konnten Gemeinden nur um Prüfung von Maßnahmen bitten. Jetzt haben sie ein Antragsrecht für den Erlass von Anordnungen aus o.g. Gründen.
  • Die bisherige Einschränkung, für die Bereitstellung von Flächen für Rad- und Fußverkehr wurden gestrichen, wenn sie aus o.g. Gründen angeordnet werden. Das bedeutet, dass z.B. Parkplätze für Autos leichter reduziert werden können zu Gunsten von Fahrradstellplätzen, Öffnung von Einbahnstraßen für Radler oder Einrichtung von Fahrradstraßen.
  • Auch die Verbindung von Tempo-30 -Zonen auf Hauptstraßen wurde verbessert indem Lückenschlüsse jetzt 500 m betragen können anstatt bisher 300 m.
  • Auch wurde der Katalog der Einrichtungen vor denen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können um Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege und Behinderteneinrichtungen erweitert.

Wie bei Gesetzen üblich, wird es zur Auslegung und praktischen Anwendung noch Verwaltungsvorschrift geben, das kann dauern. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, hierzu möglichst schnell tätig zu werden. Gemeinden können allerdings auch bereits vorher tätig werden indem sie sich auf das StVG und die StVO berufen. Erste bayerische Gemeinden gehen bereits diesen Schritt.

Erneut wegeisendes Urteil zur Klima- und Verkehrspolitik

Der Bund Naturschutz hat zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe erneut ein wegweisendes Urteil , diesmal durch das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg, erzielt.

Dem Urteil nach, muss die Bundesregierung die im Klimaschutzgesetz §8 vereinbarten Sektorziele erreichen. Besonders der Bereich Verkehr und Gebäudebau sind davon betroffen.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses Keine Osttangente muss Bundesverkehrsminister Wissing dringend dafür sorgen, dass das weitgehend akzeptierte Nichterreichen der CO2-Einsparungen im Verkehrssektor gestopt wird.