Novelle Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Kürzlich wurden das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die zugehörige Straßenverkehrsordnung (StVO) reformiert. Ein großer Erfolg der Ampelregierung. Entscheidend trug dazu die Initiative „Lebensfreundliche Städte und Gemeinen“ von mehr als 1.000 Kommunen bei. Deren Ziel war es, die Straßenverkehrsgesetzgebung so zu ändern, dass die Gemeinden menschenfreundlicher und sicherer gestaltet werden können. Auch Gemeinden aus unserem Landkreis wie z.B. Mering, Kissing und Friedberg sind dieser Initiative beigetreten. Wir geben hier die wichtigsten Änderungen wieder, die auch unseren Gemeinden die Möglichkeit bieten, sicherer und komfortabler für Radfahrende und Fußgänger zu werden und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

  • Bisher gaben das StVG und die StVO vor, dass allein die Leichtigkeit des Verkehrs (damit ist der Autoverkehr gemeint) Vorrang hat. Damit wurden oft Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr abgelehnt. Sicherheitsaspekte wurden nur dann berücksichtigt, wenn es an den entsprechenden Stellen bereits schwere Unfälle gegeben hat.
  • Jetzt kommt hinzu, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine Unfallhäufung nachzuweisen.
  • Weiterhin können neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch Verbesserungen des Schutzes der Umwelt Klimaschutz, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung als Begründung für Maßnahmen herangezogen werden.
  • Bisher konnten Gemeinden nur um Prüfung von Maßnahmen bitten. Jetzt haben sie ein Antragsrecht für den Erlass von Anordnungen aus o.g. Gründen.
  • Die bisherige Einschränkung, für die Bereitstellung von Flächen für Rad- und Fußverkehr wurden gestrichen, wenn sie aus o.g. Gründen angeordnet werden. Das bedeutet, dass z.B. Parkplätze für Autos leichter reduziert werden können zu Gunsten von Fahrradstellplätzen, Öffnung von Einbahnstraßen für Radler oder Einrichtung von Fahrradstraßen.
  • Auch die Verbindung von Tempo-30 -Zonen auf Hauptstraßen wurde verbessert indem Lückenschlüsse jetzt 500 m betragen können anstatt bisher 300 m.
  • Auch wurde der Katalog der Einrichtungen vor denen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können um Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege und Behinderteneinrichtungen erweitert.

Wie bei Gesetzen üblich, wird es zur Auslegung und praktischen Anwendung noch Verwaltungsvorschrift geben, das kann dauern. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, hierzu möglichst schnell tätig zu werden. Gemeinden können allerdings auch bereits vorher tätig werden indem sie sich auf das StVG und die StVO berufen. Erste bayerische Gemeinden gehen bereits diesen Schritt.

Petition an den Bundestag zum Bundesverkehrswegeplan

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_10/_17/Petition_173482.%24%24%24.a.u.html

Unser benachbarter Landkreis ist durch Ausbaupläne der B2 zwischen Mering und Fürstenfeldbruck im Bundesverkehrswegeplan massiv betroffen – genauso wie wir  mit der Osttangente. Hinzu kommt, dass laut Staatlichem Bauamt die Osttangente der „Ertüchtigung der B2“ zwischen Mering und der A8 dient. Damit ergibt sich dann eine überregionale Achse A8 – Mering – Fürstenfeldbruck. Diese Achse wird weiteren Verkehr in unsere Region bringen.

Die Kreisgruppe Fürstenfeldbruck des Bund Naturschutz hat daher eine Petition an den Bundestag gestartet, den Bundesverkehrswegeplan in Bezug auf nationale und internationale Klima- und Naturschutzziele anzupassen und vorwiegend in den Erhalt der Straßen-, Brücken- und Schieneninfrastruktur zu investieren.

BITTE UNTERSTÜTZT DIESE PETITION!

Bitte den Link auch in eurem Umfeld teilen.

Unser Mitglied Bernd Meyer kommentiert verfehlte Verkehrspolitik

Jahrzehnte lang war es ein Erfolgsmodell, in der Bundesrepublik Autobahnen zu schaffen und damit praktisch die individuelle Erreichbarkeit jedes Ortes von jedem Ort aus möglich zu machen. Wir haben den Staat zu asphaltiert ohne über den Erhalt der verschlissenen Verkehrsbauten oder gar über eine Veränderung des ehemaligen Erfolgsmodell nachzudenken. Das geht soweit, dass es jetzt einen immer stärkeren Widerstand gegen Neubau gibt, der sogar die dringend nötige Erweiterung der Bundesbahn behindert. Beispiel ist der Zulauf zum Brennertunnel: „Nicht noch einen weiteren Ausbau der Verkehrsträger im schon überlasteten Landschaftsgebiet!“ Aber das nutzt nichts. Die Staatsführung hat andauernden Neubau schon lange vorgeplant und sich somit festgelegt.

Damit ist klar, dass es nichts bringen kann, sich mit den Staatsbauämtern herumzuschlagen. Die machen das, was ihnen von der staatlichen Seite vorgegeben wird. Und machen es auch gern, denn das haben sie gelernt. Und sie werden sich auch nur ihrem Auftraggeber gegenüber rechtfertigen. Und der will solche Informationen, wie der zweifelnde Bürger sie gern hätte, auch nicht anfragen. Das würde ja gewisse Erkenntnisse bringen. Bloß nicht.

Ändern wird sich erst etwas, wenn die politischen Führungen selbst erkennen, dass sie in eine Falle geraten, wenn sie so weiter machen. Das zeigt sich bereits daran, dass zuviel Geld für den Neubau für Jahre voraus gebunden ist, während notwendige Gelder für zeitnahe Reparaturen oder für Weiterentwicklung der Bahn (aus dem 20ten Jahrhundert in die Zukunft) an allen Stellen fehlt.

allen Stellen fehlt.

Planungen zur ersten Ausbaustufe ist der Einstieg in die Realisierung der gesamten Osttangente

Staatliches Bauamt hält nach wie vor an Gesamtlösung Osttangente fest

Kürzlich stellte Herr Eichstaedt vom Staatlichen Bauamt Augsburg den aktuellen Stand zur Planung der Osttangente im Kreisentwicklungsausschuss des Kreistages Aichach-Friedberg vor Neuplanung Staatl. Bauamt 2024

Aus Sicht des Aktionsbündnis enthalten seine Ausführungen einige interessante Aspekte. So anerkennt Herr Eichstaedt, dass die von uns immer wieder thematisierten Eingriffe in Natur, Naherholung, Boden und Grundwasser ein großes Problem sind und ein erhebliches Konfliktpotential darstellen. Er strebt daher in einer ersten Ausbaustufe eine sogenannte „Minimallösung“ bzw. „Zielzustand 1“ an, die aus seiner Sicht eher akzeptiert wird. In dieser Ausbaustufe soll eine zweispurige Umfahrung von Kissing realisiert werden. Außerdem soll die Kreuzung B300/Chippenham-Ring kreuzungsfrei ausgebaut werden, die AIC25 zur B2 umgewidmet und anschließend 4-spurig ausgebaut werden und die beiden B2-Kreuzungen in Mering-Nord ertüchtigt werden. Für den darauffolgenden „Zielzustand 2“ ist der 4-spurige Ausbau der Ortsumfahrung Kissing sowie die Realisierung des Abschnittes Mering-Königsbrunn vorgesehen. Damit macht das Bauamt deutlich, dass es nach wie die gesamte Osttangente realisieren will.

Keine Entlastung der B300 in Friedberg

Interessant waren auch die Ausführungen zur B300 im Stadtgebiet Friedberg. Von Befürwortern der Osttangente, wie MdL Peter Tomaschko oder MdB Hans-Jörg Durz wurde als Argument für die B300 immer die angebliche Entlastung Friedbergs auf der B300 ins Feld geführt. Laut Herrn Eichstaedt ergeben die Verkehrsgutachten ein ganz anderes Bild – der Verkehr wird dort sogar zunehmen.

Kissing weiterhin hoch belastet

Auch die lange von den beiden Abgeordneten und vielen anderen Befürwortern beschworene Entlastung Kissings wird nicht kommen. Die neue zweispurige Straße westlich der Bahnlinie wird zusätzliche 14.000 Autos pro Tag für den Ort bringen. Auch wird, laut Aussage von Herrn Eichstaedt, die Entlastung der Ortsdurchfahrt, wegen des hohen innerörtlichen Verkehrs, nur relativ moderat ausfallen, von jetzt rund 16.000 auf dann 7.000 – 10.000 Autos pro Tag, was immer noch eine hohe Belastung für eine Ortsdurchfahrt darstellt. Gleichzeitig werden die Anlieger der Auenstraße in Kissing und Erholungssuchende am Auensee und Lech mit rund 30.000 KfZ/Tag hoch belastet. Insgesamt wird Kissing die lang ersehnte Verkehrsberuhigung also trotz Ortsumfahrung nicht bekommen sondern, im Gegenteil, eine deutliche Verkehrszunahme auf dann 37.000 KfZ/Tag.

Entlastung von Nebenstrecken nur gering

Hinzu kommt, dass der ursprüngliche Zweck der Osttangente, die Entlastung der B17, nicht erreicht werden kann. Deshalb sucht das Staatliche Bauamt schon fast verzweifelt nach einer neuen Begründung für die Straße. So möchte man durch den Ausbau der Straße den Verkehr auf den Nebenachsen reduzieren und auf die B2 umleiten. Dabei werden nur wenige Strecken wie die Verbindung Mering – Altkissing – Ottmaring oder Hügelshart – Rinnenthal nennenswert entlastet.  Leider kann das Staatliche Bauamt bisher keine Verkehrsprognose für den „Zielzustand 1“ angeben, aus der eine Entlastung der Nebenstrecken schlüssig hervorgeht. Auf Rückfrage wird lediglich eine auf den vollständigen vierspurigen Ausbau der Osttangente basierende Prognose vorgelegt und angemerkt, dass die großflächigen Entlastungen bei „Zielzustand 1“ geringer ausfallen werden als dort angegeben.

Neue Bezeichnung ändert nichts an Fragwürdigkeit des Projektes

Unser Fazit lautet daher, dass weder die B17 entlastet wird noch der Ort Kissing noch die B300. Auch die Entlastungen der Nebenstrecken sind nicht nachgewiesen, betreffen allenfalls nur wenige Nebenstrecken und fallen relativ gering aus. Aus unserer Sicht gibt es deshalb keinen nennenswerten Grund, nach wie vor eine Straße für mehr als 300 Millionen Euro zu planen, deren fragwürdige positive Wirkung auf den Straßenverkehr in keinerlei Verhältnis zu den damit verbundenen Belastungen für Klima, Umwelt und Naherholung stehen.  Die Osttangente ist ein unnötiges und aus der Zeit gefallenes Projekt, bei dem nach „Zielzustand 1“ dann bald „Zielzustand 2“ oder Vollausbau der Osttangente folgen wird. Klimawandel, umweltfreundliche Mobilitätswende, sanierungsbedürftige Straßen und Brücken, Bodenversiegelung und Hochwasserereignisse verlangen andere Antworten als das sture Festhalten an einer ideologisch auf das Auto fixierten Verkehrspolitik. Darüber täuscht auch nicht die zur Verharmlosung erfundene neue Bezeichnung „Ertüchtigung B2“ weg. Das einzige, was mit der Osttangente ertüchtigt wird, ist das ungebremste Wachstum des Autoverkehrs in unserer Region.

AKO besucht das Staatliche Bauamt

12.6.2024

Das Aktionsbündnis Keine Osttangente AKO traf sich kürzlich zu einem ausführlichen Informationsaustausch mit dem zuständigen Abteilungsleiter im Staatlichen Bauamt, Herrn Christoph Eichstaedt um sich über den Planungstand zur Osttangente zu informieren.

Das Gespräch fand in sachlicher und offener Atmosphäre statt. Auf Seiten der AKO waren Gudrun Richter, Dr. Wolfhard von Thienen und Ernst Haile dabei.

Herr Eichstaedt informierte das AKO-Team über den aktuellen Planungsstand. Man sei nach wie vor in der Phase Voruntersuchung. Diese würde noch einige Jahre dauern und es sei schwer genau abzuschätzen wie lange. Das Bauamt konzentriert sich derzeit ausschließlich darauf die Ortsumfahrung Kissing und die Ertüchtigung der Kreuzung B300/Chippenham-Ring bei Friedberg zu planen.

Die Ortsumfahrung Kissing soll zweispurig (einbahnig) im Westen der Bahnlinie gebaut werden und dient der Entlastung der Ortsumfahrung Kissing. Man wird auch eine Tunnellösung insoweit prüfen, ob sie als sinnvolle Variante zu einer oberirdischen Lösung in Frage kommt. Übergänge in die Erholungsgebiete am Lech werden auf jeden Fall erhalten bleiben bzw. sogar verbessert werden.

Die Ertüchtigung der Kreuzung B300/Chippenham-Ring sei wegen des hohen Unfallaufkommens sowie der Stausituation erforderlich. Die Ertüchtigung wird auch die Kreuzung Röntgenstraße beinhalten. Sie wird aber aller Voraussicht nach nördlich der Bahn enden. Eine Auswirkung auf den Radweg entlang der südlichen Seite der Bahntrasse wird nicht erwartet, falls doch, so wird für die Radwegeverbindung eine Lösung zugesichert. Eine Verschärfung der Trennung zwischen FDB-West und Ortsmitte wird ausgeschlossen, man wird bestehende Verbindungen auf jeden Fall erhalten bzw. diese sogar verbessern. Ein Ausbau der AIC25 Richtung A8 wird aktuell nicht geplant. Diese könne auch frühestens nach einer Umwidmung zur Bundesstraße beginnen. Die Umwidmung sei ein rein formaler Akt, der auf Grund der Verkehrsbedeutung gesetzlich geregelt ist.

Hr. Eichstaedt empfiehlt nach wie vor die OT als Projekt im Bundesverkehrswegeplan zu belassen. Dadurch wäre es einfacher, weitere Teilprojekte, die aus Sicht des Amtes sinnvoll sind, zu planen und umzusetzen.

Die Ortsumfahrung Ried wurde ebenfalls angesprochen. Laut Eichstaedt ist diese im 7. Ausbauplan Staatsstraßen enthalten und sein Amt hat damit die Möglichkeit das Projekt zu planen. Man würde aber frühestens 2025 damit beginnen. Sowohl eine Nord- als auch Südumfahrung sei möglich. Das Amt würde die Planung nicht weiter verfolgen, wenn sich die Gemeinde Ried dagegen aussprechen würde.

Das AKO-Team wies darauf hin, dass der Widerstand gegen die OT aufrechterhalten wird. Solange das Gesamtprojekt verfolgt wird und nicht offiziell beendet wird, wird man auch aktiv gegen Teilprojekte vorgehen. Als Gründe wurden die massiv negativen Auswirkungen auf Klima, Natur, Naherholung und Wasser angeführt. Auch habe man die Befürchtung, dass in einigen Jahren das Gesamtprojekt durch die Aneinanderreihung der Teilprojekte realisiert wird. Insgesamt muss aus Sicht von AKO Mobilität als vernetztes System ganzheitlich geplant werden und die Fixierung aufs Auto reduziert werden.

Man vereinbarte in Kontakt zu bleiben und sich in einem Abstand von ca. einem Jahr wieder auszutauschen.

Unabhängiges Aktionsbündnis gegen die Osttangente Augsburg