Novelle Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung

Kürzlich wurden das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die zugehörige Straßenverkehrsordnung (StVO) reformiert. Ein großer Erfolg der Ampelregierung. Entscheidend trug dazu die Initiative „Lebensfreundliche Städte und Gemeinen“ von mehr als 1.000 Kommunen bei. Deren Ziel war es, die Straßenverkehrsgesetzgebung so zu ändern, dass die Gemeinden menschenfreundlicher und sicherer gestaltet werden können. Auch Gemeinden aus unserem Landkreis wie z.B. Mering, Kissing und Friedberg sind dieser Initiative beigetreten. Wir geben hier die wichtigsten Änderungen wieder, die auch unseren Gemeinden die Möglichkeit bieten, sicherer und komfortabler für Radfahrende und Fußgänger zu werden und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

  • Bisher gaben das StVG und die StVO vor, dass allein die Leichtigkeit des Verkehrs (damit ist der Autoverkehr gemeint) Vorrang hat. Damit wurden oft Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr abgelehnt. Sicherheitsaspekte wurden nur dann berücksichtigt, wenn es an den entsprechenden Stellen bereits schwere Unfälle gegeben hat.
  • Jetzt kommt hinzu, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine Unfallhäufung nachzuweisen.
  • Weiterhin können neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch Verbesserungen des Schutzes der Umwelt Klimaschutz, Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung als Begründung für Maßnahmen herangezogen werden.
  • Bisher konnten Gemeinden nur um Prüfung von Maßnahmen bitten. Jetzt haben sie ein Antragsrecht für den Erlass von Anordnungen aus o.g. Gründen.
  • Die bisherige Einschränkung, für die Bereitstellung von Flächen für Rad- und Fußverkehr wurden gestrichen, wenn sie aus o.g. Gründen angeordnet werden. Das bedeutet, dass z.B. Parkplätze für Autos leichter reduziert werden können zu Gunsten von Fahrradstellplätzen, Öffnung von Einbahnstraßen für Radler oder Einrichtung von Fahrradstraßen.
  • Auch die Verbindung von Tempo-30 -Zonen auf Hauptstraßen wurde verbessert indem Lückenschlüsse jetzt 500 m betragen können anstatt bisher 300 m.
  • Auch wurde der Katalog der Einrichtungen vor denen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können um Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege und Behinderteneinrichtungen erweitert.

Wie bei Gesetzen üblich, wird es zur Auslegung und praktischen Anwendung noch Verwaltungsvorschrift geben, das kann dauern. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, hierzu möglichst schnell tätig zu werden. Gemeinden können allerdings auch bereits vorher tätig werden indem sie sich auf das StVG und die StVO berufen. Erste bayerische Gemeinden gehen bereits diesen Schritt.

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