Der Bund Naturschutz hat zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe erneut ein wegweisendes Urteil , diesmal durch das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg, erzielt.
Dem Urteil nach, muss die Bundesregierung die im Klimaschutzgesetz §8 vereinbarten Sektorziele erreichen. Besonders der Bereich Verkehr und Gebäudebau sind davon betroffen.
Aus Sicht des Aktionsbündnisses Keine Osttangente muss Bundesverkehrsminister Wissing dringend dafür sorgen, dass das weitgehend akzeptierte Nichterreichen der CO2-Einsparungen im Verkehrssektor gestopt wird.
Es wurde vom Bund Naturschutz eine Kurzstudie bei RegioConsult in Auftrag gegeben, um anhand von drei Fallbeispielen aus Bayern zu untersuchen, inwiefern der Bundesverkehrswegeplan die Klimaschutzziele ausreichend berücksichtigt. Diese Studie gilt auch als Basis für evtl. Klagen gegen Straßenbauprojekte. Ergebnis ist, dass die Klimaschutzziele in erheblichem Maße nicht berücksichtigt wurden. So werden z.B. Schäden an CO2-Senken wie Moore, Wälder und Böden nicht berücksichtigt, dabei sind gerade sie besonders wichtig, zur Bindung von Treibhausgasen. Auch wird in der Nutzen-Kosten-Analyse der negative Nutzen der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen um den Faktor rund 5 viel zu niedrig angesetzt, was zu erheblichen Verschiebungen in der Nutzen-Kosten-Analyse führt.
Unabhängiges Aktionsbündnis gegen die Osttangente Augsburg