Nachdem gerade die neuen Regeln für den Straßenverkehr in Kraft getreten sind, will unser Minister für gesunden Menschenverstand, Andreas Scheuer, die Strafen für zu schnelles Fahren wieder senken. Neuerdings gilt nämlich, dass eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h in Ortschaften mit einem Monat Führerscheinentzug bestraft wird (ausserhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h). Berücksichtigt man, die Messtoleranz, sind verliert man den Führerschein, wenn man mit ca. 75 km/h durch eine Ortschaft brettert, oder mit 55 km/h in Tempo-30-Zonen. Das dies mal „aus Versehen“ passiert ist eher unwahrscheinlich und man kann dabei den Zeitraum für den Führerscheinentzug sogar wählen, also z.B. in die Urlaubszeit legen. Das ist durchaus verschmerzbar. Gegen die neuen Regeln laufen viele Autofahrer und Verkehrsverbände Sturm. Sie argumentieren, dass man schnell mal ein Temposchild übersieht und dann „aus Versehen“ in einer Tempo-30-Zone zu schnell fährt und dann möglicherweise nicht mehr ohne Führerschein in die Arbeit kommt. Herr Scheuer möchte deshalb das Strafmaß wieder auf ein Bußgeld begrenzen. Viele Verkehrssicherheitsexperten halten die neue Regel für dringend erforderlich, denn insbesondere Fußgänger und Radler sind vermehrt Opfer zu schnellen Fahrens und es wird sogar ein generelles Tempolimit von 30 in geschlossenen Ortschaften gefordert. Auch gibt es gute Methoden, die Autofahrer auf „versehentliches“ Zuschnellfahren hinzuweisen z.B. durch Farbmarkierungen oder ganz einfach durchs Aufstellen von Blitzatrappen, wie z.B. in Südtirol