Kommunalwahl 2020 – Dr. Klaus Metzger

Landrat Dr. Klaus Metzger, Landratskandidat, CSU

  1. Sind Sie für oder gegen die Osttangente, so wie sie im Bundesverkehrswegeplan definiert ist?
    Ich bin gegen die im Bundesverkehrswegeplan definierten Planungen. Klar ist aber auch, dass für die Gemeinden Kissing und Mering sowie die Stadt Friedberg Entlastung geschaffen werden muss.
  2. Haben Sie sich in der Vergangenheit dagegen engagiert?
    Ich habe bereits am 09.03.2016 einen Kreistagsbeschluss herbeigeführt, der detailliert festlegt, was wir uns vorstellen. Zentral ist die Aussage: „Die gesamte Trasse soll […] möglichst flächensparend auf Bestandsstraßen verwirklicht werden. Den Belangen der Landwirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes ist dabei Rechnung zu tragen.“
    Nur zur Info: Kompletter Beschluss, angenommen mit 34 : 18 Stimmen: „Der Landkreis spricht sich für die Realisierung einer Entlastungsstraße im Bereich Friedberg/Derching – Kissing – Mering-Str. Afra aus. Die Maßnahme beinhaltet einen verkehrsgerechten Ausbau der AIC 25 und des Chippenham Rings im Bereich Friedberg/Autobahnanschluss Derching bis zur Einmündung des Chippenham Rings in die Meringer Straße. Der Straßenzug soll ab dieser Einmündung seine Fortführung über die B 2 mit einer Umfahrung von Kissing und Mering-St. Afra finden und keinen autobahnähnlichen Ausbau erhalten. Der Teilabschnitt zwischen Autobahnanschluss Friedberg/Derching und Meringer Straße ist so zu gestalten, dass die verkehrstechnischen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zu einer Entlastung Friedbergs dahin gehend führen, dass der Durchgangsverkehr von der B 300 auf die A 8 abgeleitet wird. Der Kreistag Aichach-Friedberg appelliert an die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dieses Straßenprojekt im neu zu erstellenden Bundesverkehrswegeplan mit dem Vermerk „vordringlicher Bedarf“ zu deklarieren. Die gesamte Trasse soll den Status einer Bundesstraße erhalten und möglichst flächensparend auf Bestandsstraßen verwirklicht werden. Den Belangen der Landwirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes ist dabei Rechnung zu tragen.
  3. Wofür werden Sie sich zur Verbesserung der regionalen und überregionalen Mobilität im Landkreis einsetzen?
    Der Landkreis hat ein unter Bürgerbeteiligung erarbeitetes Radverkehrskonzept verabschiedet, das sich hin zum Mobilitätskonzept ausweiten wird. Dazu stehen wir bereits in engen Absprachen mit der Stadt Augsburg und den umliegenden Landkreisen.
  4. Welche Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept von 2019 des Landkreises wollen Sie vordringlich umsetzen?
    Die Maßnahmen sind ja bereits zeitlich realistisch verortet; in Abstimmung mit den Baulastträgern sollen in den nächsten fünf Jahren zuerst punktuelle Mängel beseitigt werden (Markierungs-, Beschilderungs- oder Sicherheitsmängel und Abschnitte, an denen die ERA/StVO nicht eingehalten werden). Bauliche Maßnahmen in der bestehenden Infrastruktur sollen bis 2030 realisiert werden, Neubaumaßnahmen und das Schließen von Netzlücken innerorts – wenn die notwendigen Grundstücke erworben werden können – bis 2035.
  5. Für welche Alternativlösungen werden Sie sich einsetzen, falls die Osttangente nicht realisiert wird (z.B. durch eine Neubewertung in Folge des Klimawandels)?
    Keine Frage, wir müssen Mobilität neu denken und es müssen viele kleine Maßnahmen ineinander greifen, um am großen Ganzen etwas zu verändern. Um den Individualverkehr zu verringern, muss z. B. das ÖPNV-Angebot besser und günstiger werden (auch für Gelegenheitsfahrer), Parkplätze nicht in der Stadt, sondern an den Zubringerstraßen und die Weiterfahrt mit dem (kostengünstigen) ÖPNV oder mit dem Rad.
  6. Was werden Sie unternehmen, um die Naturschutz- und Erholungsgebiete entlang der geplanten Trasse der Osttangente zu erhalten?
    Sollte die Entlastungsstraße kommen, wird sich der Landkreis dafür einsetzen, dass breite Grünbrücken gebaut werden (Aufrechterhaltung ökologischer Vernetzung), die neue Straße möglichst gut in die Landschaft eingebunden wird (Eingrünung) und die Möglichkeiten wirksamen Lärmschutzes für die Erholungsgebiete (Tieferlegung der Straße, Flüsterasphalt, Lärmschutzwände) ausgeschöpft werden.
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