Einspruch E. H.

E. H.
Pöttmes

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,

es ist unverantwortlich das Projekt Osttangente in Bayerisch Schwaben „Nr.68 BY B002-G080-BY B 002 Osttangente Augsburg“ weiterzuführen.

Nicht im Ganzen und auch keiner der vier geplanten Teilabschnitte wird den „erhofften“ Erfolg bringen. Bezahlt würde

1) mit einem hohen Verlust der Biodiversität sowohl auf der geplanten Fläche als auch in einem sicher mehr als 100 Meter breiten Streifen rechts und links der 4-spurig geplanten Fahrbahn.

2) Drei FFH-Gebiete (Augsburger Stadtwald; Kissinger Heide und Kissinger Bahngruben) wären betroffen und würden zum Teil unwiederbringlich vernichtet.

3) Ein Trinkwasserschutzgebiet für eine halbe Mrd. Menschen würde durchschnitten.

4) Der Flächenverbrauch und -versiegelung alleine rechtfertigt es von diesem Projekt Abstand zu nehmen.

5) Die NKV-Zahl 6,1 (Nutzen-Kosten-Verhältnis) ist eindeutig falsch berechnet. Demnach müssten den geplanten Kosten von ca. 210 Mio.Euro ein Nutzen von grösser 1,3 Mrd.Euro gegenüber stehen. Legt man jedoch eine Vollkostenrechnung zugrunde, dann entsteht am Ende kein Nutzen-Betrag sondern ein zusätzlicher Kostenaufwand wäre zu berücksichtigen, laufende Kosten für den Erhalt der Ausgleichsmaßnahmen, Verlust von nicht mehr bewirtschaftbaren Flächen, zusätzlich zu den vorgesehenen weitere Schallschutzmaßnahmen entlang der gesamten Strecke, Verlust von Wohn- und Immobilienwerten, Gesundheitskosten durch erhöhte Feinstaubbelastung in der Augsburger Frischluftschneise. Beispielrechnung: Nutzen: = kleiner oder gleich 210 Mio.Euro / Kosten: größer oder gleich 1,3 Mrd. Euro / NKV-Berechnung im best case: 210 / 210 = NKV 1 / im mid case: 0 / 210 = NKV 0 / worst case: -210 / 210 = NKV -1

6) Die prognostizierte Verkehrsentlastung ist in keinster Weise als Nutzen nachgewiesen. Im Gegenteil es wird zu einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen führen (Beispiel B17) und damit das gesamte Naherholungsgebiet zwischen Augsburg und Kissing negativ beeinflussen.

7) Der Zugang der Orte Mehring und Kissing zu den Naherholungsgebieten würde stark behindert und zum Großteil vollkommen unterbrochen, was wiederum einen hohen Verlust an Lebensqualität nach sich ziehen würde. Auch dies trägt zu einer geringeren NKV-Zahl bei.

8) Würde man die prognostizierten Investitionskosten von 210 Mio.Euro in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren, dann hätte man sicher eine positive NKV Zahl, auch können private Investitionsmittel (Drittmittel) eingesetzt werden. Dies wurde und wird im bisherigen Verfahren in keinster Weise gewürdigt.

Als Kreisvorsitzender Aichach-Friedberg im Bund Naturschutz in Bayern e.V. mit über 2000 Mitgliedern im Landkreis und den über 200.000 Mitgliedern in ganz Bayern fordere ich Sie auf das Projekt „Nr.68 BY B002-G080-BY B 002 Osttangente Augsburg“ nicht weiter zu verfolgen. Bitte lassen Sie Sich nicht von der bisherigen NKV-Berechnung blenden. Die Antragsteller und deren bisherige oberflächlichen Planungen verschweigen die hohen Kosten für den Verlust und den Ausgleich von Wasser-, Luft-, Natur- und Klimawerten die in jedem Fall mit Nachdruck einzufordern wären. Gleichzeitig ist für die Bedarfserfüllung einer wünschenswerten Verkehrsentlastung als Alternative eine regionale Nahverkehrsplanung vorzulegen.

Mit hoffnungsvollen Grüßen und auch für Rückfragen,

E. H.

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