Einspruch Kinder- und jugendfreundliches Mering e.V.

Einspruch Kinder- und jugendfreundliches Mering e.V.

An das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstr. 44
10115 Berlin                                                                   ,den 15.4.2016

BVWP 2030
Projektnummer B002-G080-BY Osttangente Augsburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes legen wir aus folgenden gründen Einspruch ein.


Bei der geplanten Osttangente handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Naherholungsgebiete und Naturschutzgebiete am Lech. Durch die sich an den Bau anschließende Erschließung von Gewerbegebieten, wird sich die Region nachhaltig zu Lasten der Menschen entwickeln und die Lebensqualität und Lärmsituation werden sich deutlich verschlechtern. Aus städtebaulicher Sicht werden damit den Gemeinden in der Region wichtige Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Bezug auf Naherholung und Tourismus genommen. Junge Landwirte werden durch den Verlust an Boden und durch die nicht vorhandenen Ausgleichsflächen keine Chance mehr haben, die Betriebe ihrer Eltern fortzuführen. Wir halten es für erforderlich, die letzten Reste von Natur, Naherholung und Landwirtschaft am Lech zu erhalten. Damit sollen auch unsere Kinder und deren Kinder in unserer Region noch eine halbwegs intakte Landschaft und Lebensgrundlage vorfinden. Aus Verantwortung den nachfolgenden Generationen gegenüber halten wir es daher für zwingend erforderlich, auf die Osttangente zu verzichten. Wir berufen uns hier ausdrücklich auf Artikel 141 (1) der bayerischen Verfassung:
„Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“

Mit freundlichen Grüßen
Wolfhard von Thienen, 1 Vorsitzender

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Ein Gedanke zu „Einspruch Kinder- und jugendfreundliches Mering e.V.“

  1. An das
    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Referat G12
    Invalidenstr. 44
    10115 Berlin ,den 26.4.2016
    BVWP 2030
    Projektnummer B002-G080-BY Osttangente Augsburg
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Gegen den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes lege ich aus folgenden Gründen Einspruch ein.
    1. Zwischen Königsbrunn und Mering/ Kissing verläuft die Straße durch ein Trinkwasser- Schutzgebiet. Damit sind dort jegliche Gefahrguttransporte verboten. Außerdem erhöht sich meines Erachtens die Unfallgefahr und dadurch auch die Gefahr einer Bodenkontamination z.B. durch auslaufendes Öl oder Kraftstoffe.
    Die Trinkwasserversorgung von ganz Augsburg und Umgebung hängt von diesem Schutzgebiet ab und darf nicht gefährdet werden.

    2. Es ist in der Planung nicht berücksichtigt wie in Zukunft die B 300 verlaufen soll. Seit dem Rückbau der Friedberger Straße (B 300/ B2) in Augsburg- Hochzoll auf 2 Spuren treten dort täglich mehrfach Staus auf.
    Der Verlauf der B 300 soll, wie ich in mehreren Planungen gesehen habe, nach Norden verlegt werden. Damit ist der geplante riesige Kreisverkehr samt den zugehörigen Auf- Abfahrtsbahnen an der Kreuzung von jetziger B 300 und der Ostumfahrung hinfällig.

    Solange der Verlauf der B 300 um Friedberg und der weitere Verlauf , auch der B 2, im Stadtgebiet Augsburg nicht geklärt ist kann auch die Ostumfahrung nicht vernünftig geplant werden.

    3. Durch die autobahnähnliche Ostumfahrung werden gewachsene Strukturen in Friedberg wie die Kleingartenanlage oder das Gelände der Kleintierzüchter verschwinden. Der Stadtteil Friedberg- West wird von der Kernstadt abgeschnitten, die dann noch schwerer erreichbar ist vor allem mit dem Fahrrad.

    4. Der Zugang zu den Naherholungsgebieten in Kissing und Friedberg wird erheblich eingeschränkt

    Fazit: Man sollte über eine Verlegung der Osttangente weiter östlich von Friedberg und Kissing nachdenken. Dabei kann die B 300 vernünftig angebunden werden. Im Süden muß ein Verlauf durch das Trinkwasser- Schutzgebiet vermieden werden. Wird dann die B 300/ B2 nördlich an Augsburg z.B. parallel zur A8 vorbeigeführt werden Friedberg und Augsburg spürbar entlastet. Die AIC 25 kann in der jetzigen Form im Großen und Ganzen bestehen bleiben, da sie dann nur Regionalverkehr zu bewältigen hat.
    Mit freundlichen Grüßen

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